Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lizitationsrecht

Lizitationsrecht

, n.

das Recht, eine Versteigerung herbeizuführen
  • soll keiner, der nicht vorher gnungsam erhebliche ursachen bey dem judice subhastationis dociret, und dessen einwilligung erlanget, sein erhaltenes licitations-recht an einen andern ... abzutreten befugt seyn
    1696 CCMagdeb. II 161
  • 1752 Greneck 333