lobwürdig, adj.
lobwürdig, adj.
mnd. lofwerdich ist formal nicht von laubenwürdig zu unterscheiden, Belege siehe dort
unbescholten
unbescholten
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ein auffrichtig inventarium in beiwesent eines lobwuͤrdigen notarii und zweier lobwuͤrdigen zeugen1585 Schlüter,WestfProvR. I 566 Faksimile
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ein ehrlich ehrbares und lobwürdiges weib soll sich ihres haußweeßens halten und in grein- und andern handl nit einmischen1670 NÖsterr./ÖW. XI 140 Faksimile