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Loch

, n.
I (oft unterirdisches) Gefängnis (I), Kerkerloch
II ausgesparte Stelle in einem Gegenstand
  • 1 im Strafvollzug
  • 2 als Zeichen der Ungültigkeit bei Urkunden und Münzen
  • 3 übtr.: Lücke in einer Reihe gesicherter Forderungen, die idR. nicht durch Einschieben einer neuen Forderung geschlossen werden darf.

lochen

, v.
gegen den Inhalt eines Vertrags handeln

Lochgefängnis

, f. u. n.
wie Loch (I), Gefängnis (II 1) 
Zahlung des Gefangenen an den Lochwärter 
wie Loch (I) 
Gefängniswärter, in Nürnberg Vorgesetzter der Lochwächter
wie Lochhüter 
Gefängnisordnung, hier in einem Gedicht
vom Berner Chorweibel H.J. Dünz angelegtes Register der im Loch (I) gefangenen Personen, vgl. Cl. Schott, Die Zwangsversöhnung: ein Löffel, eine Schüssel, in: Fschr. für L. Carlen zum 60. Geburtstag (Zürich 1989) 462f.
in Nürnberg von Fall zu Fall zur Befragung eines im Loch (I) verwahrten Gefangenen abgeordneter Ratsschöffe
Protokollant im Loch (I) 
Vorsteher der Sälzer in Werl
Gefangenenwärter
wie Lochwärter