Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lochgeld

Lochgeld

, n.

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Zahlung des Gefangenen an den Lochwärter 
  • das sie denselbigen [Studenten] ... innamen ains rectors annemen, in der stat loch legen vnd ... am morgen mitsampt den waffen dem rector vberantwurten. doch soll er des lochgellts frey sein
    1533 UnivTübUrk. 159