Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Löschung

Löschung

, f.

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I Brandbekämpfung
II Schuldentilgung
  • das dorff ... zu dem spitall ... gehorinde, ... zu leschunge etlicher ... notschulde ..., damit der spital befallen [verkauft worden ist]
    1451 BürgelUB. 472
III Streichung eines Eintrags in (öffentl.) Büchern
  • ist auch bey den loͤschungen mit gleicher sorgfalt [wie ... bey ... der eintragung] zu verfahren
    1778 NCCPruss. VI 1382
  • wenn eine loͤschung erfolgt, muͤssen die ... documente zur verhuͤtung des mißbrauchs so wohl am eingange als am schluß durchschnitten werden, und zugleich ist die ... loͤschung darauf zu notiren
    1778 NCCPruss. VI 1384
  • 1781 NCCPruss. VII 3301ff.
  • 1783 NCCPruss. VII 2655ff.
  • 1794 PreußALR. I 13 § 108
  • durch eine gehörig erfolgte löschung wird das dingliche recht des gläubigers aufgehoben, auch wenn der anspruch selbst, für welchen es bestellt worden, noch nicht getilgt wäre
    1794 PreußALR. I 20 § 524
  • loͤschung eines documents in dem schuld- und pfandprotocoll
    1810 SystSammlSchleswH. II 1 S. 506
  • das eigenthum der unbeweglichen sachen wird ... nur durch die loͤschung aus den oͤffentlichen buͤchern aufgehoben
    1811 ÖstABGB. § 444
  • die löschung eines eintrags ... ist durch die vorlegung einer ... vollständigen urkunde über ... die behauptete tilgung bedingt
    1829 Puchta,Justizämter II 579
unter Ausschluss der Schreibform(en):