Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Löser
Löser
, m.I Person, die ein Pfand auslöst
II die zur Ausübung des Näherrechts befugte Person
III wer im Konkurs die 3Losung (II 2) betreibt
IV Person, die eine andere in deren Stellung ablöst, Nachfolger
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