lösig, adj.
lösig, adj.
ab-, einlösbar, Ggs. ewig (IV 4)
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5 fl. zinß ... sindt losig mit 100 fl. hoptsum1493 FürstenbUB. VII 308 Faksimile
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es soll jemandt kein öwig oder lößig gült verkauffen noch kauffen ... ohne ... willen der obrigkhaith1539 ReutlingerGBl. 5 (1894) 25
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wann auch ... die ... steurn sollten lößig werden, daß burgermeister vnd rath ... die losung vermög freyheit darzue haben1587 WaldkirchStR. 23 Faksimile