Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lohnbrot

Lohnbrot

, n.

Brotlaib als Teil der Entlohnung des Gemeindehirten und Gemeindebäckers
  • wie sich der becker in der theilung des lohn-brodts mit dem hirten ... verhalten soll
    1617 Haltaus 1275
  • oJ. Der Pfälzerwald ... 11 (1910) 55