Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lohnen

lohnen

, v.
I jn. belohnen, etwas vergelten
II jem. für eine (vereinzelt auch: hypothetische, vgl. den Beleg von 1364) Leistung die ausgemachte oder angemessene Gegenleistung erbringen, bezahlen, entlohnen
III eine fremde Sache gegen Entgelt in Gebrauch nehmen, mieten