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I wer einem anderen als Dienstherr oder als Besteller eines Werks für seine Arbeit Lohn zu zahlen hat
II für die Auftragsvergabe, das Rechnungswesen und die Entlohnung insb. beim Bau- und Straßenwesen zuständiges Mitglied einer städtischen oder kirchlichen Verwaltung
Aufgabenbereich, Amtsstelle eines Lohnherren (II) 
Wahl der Lohnherren (II) 
schriftl. Regelung von Wahl und Aufgabenbereich der Lohnherren (II)