Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lohnsetzer

Lohnsetzer

, m.

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Person, die die Arbeitslöhne festsetzt
  • vier lonsetzer zu den gewöndlichen arbaiten sein sullen, das dieselben ir ... aufmerken wie man den lon ... gibt, auch setzen sullen den man geben und nemen sol
    1512 NÖsterr./ÖW. VII 994