Lohnwächter, m.
Lohnwächter, m.
jem., der gegen Bezahlung (für den eigentl. dazu Verpflichteten) Wache hält
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die lohn-, schar- oder nachtwächter1593 SchlettstStR. 868 Faksimile
- 1742 DürenWQ. 48 Faksimile
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wann ein buͤrger vor sich einen lohn-waͤchter bestellet, soll er vor denselben ... stehen, und dessen straf bezahlen, und mag er sich an seinem bestellten lohn-waͤchter wieder erholen1746 Scotti,Wetzlar 2067
- 1749 CAug. Forts. I 2 Sp. 590 Faksimile