Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lohnwächter

Lohnwächter

, m.

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jem., der gegen Bezahlung (für den eigentl. dazu Verpflichteten) Wache hält
  • die lohn-, schar- oder nachtwächter 
    1593 SchlettstStR. 868
  • 1742 DürenWQ. 48
  • wann ein buͤrger vor sich einen lohn-waͤchter bestellet, soll er vor denselben ... stehen, und dessen straf bezahlen, und mag er sich an seinem bestellten lohn-waͤchter wieder erholen
    1746 Scotti,Wetzlar 2067
  • 1749 CAug. Forts. I 2 Sp. 590