Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lohnzeuge

Lohnzeuge

, m.

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Person, die gegen Bezahlung zugunsten einer Partei vor Gericht aussagt?
  • [das Gericht entschied, daß E. den Beweis für ihre Behauptung vor dem Bergherrn] mit zwain erbern gesessen unversprochen mannen, die nicht lonzeugen wērn [zu erbringen habe]
    1373 WienGQ. II 1 S. 200