Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lombardhandel

Lombardhandel

, m.

das genehmigungspflichtige Pfandleihgeschäft
  • von denjenigen juden, so in unserm landen zugleich ihrer gewohnlichen hantierung den lummerthandel gebrauchen, neben dem jährlichen schutzgeld zu unsern behuf ein erkändtnus fordern
    1650 KleveJudProt. 133