Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): losbitten

losbitten

, v. u. subst. inf.
I einen Gefangenen oder Verurteilten freibitten (häufig durch eine Frau, die den Täter heiratet, vgl. zS. HRG.1 III 47f.)
II das Gastgericht losbitten "für das Gastgericht (I) einen Termin erbitten"