Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Losbrief

Losbrief

, m., Lösebrief, m.
I Urkunde über die Entlassung aus einem Herrschaftsverhältnis, insb. der Leibeigenschaft
II Entlaßschein, Dimissoriale, Leitbrief (II), Erlaubnis, außerhalb der zuständigen Pfarrei zu heiraten
III Erlaubnisschein, vor einem fremden Gericht auszusagen
IV Begleitschreiben des Gerichts, von dem appelliert wird, an das Appellationsgericht (damit zugleich Zulassung der Appellation), Apostel, Laßbrief (III) 
V Urkunde über die Absolution vom Bann
VI Quittung
VII Urkunde über das Recht oder die Pflicht, ein verpfändetes Gut auszulösen, wohl auch über die erfolgte Auslösung