Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Losgebung

Losgebung

, f.

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I Losgebung des Rechts "Eintritt in das streitige Gerichtsverfahren"
  • ehe ... in causis ordinariis das recht loß gegeben wird, sollen von den ... gerichts-herren guͤtliche tractaten vorgenommen werden, darzu die parteyen ... zu erscheinen schuldig seyn: wird die guͤte ... nicht zureichen, so soll die loßgebung des rechts vom actuario verzeichnet werden
    LübNGO. 1639 S. 27
II feierliche Entlassung eines Lehrlings aus der Lehre
III Freigebung einer Person aus der Gefangenschaft, aus einem sonstigen Abhängigkeitsverhältnis (Militärdienst, Arbeitsverhältnis)
IV Ausfertigung einer gerichtlichen Ladung
V Freigabe einer Sicherung
  • es steht aber dem gewesenem vormunde frey, den pflegebefohlnen wegen solcher ansprüche anderweitig zu decken, und dagegen auf losgebung der ganzen caution anzutragen
    1794 PreußALR. II 18 § 891