lossagen, v.
lossagen, v.
zu
los (III)
jem. anderen oder (vereinzelt) sich selbst von einem Rechtsverhältnis und dessen Rechtsfolgen durch eine rechtsverbindliche Erklärung befreien, freistellen
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daz her dem einen burgen gesaczit hat und hat den gelosit und wil yme den nit loissagen1366 Cirullies,RechtstermBabenh. Anh. 248
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haben wir die ... erbherrn ... loßgesagt, allerley anteidunge, aller schulden-forderunge und ansprachen, die wir ... gehabt haben1374 Lünig,CJFeud. II 170 Faksimile
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J.M. hat seinen swager der schulde losgesagt1468 KahlaUB. 136 Faksimile
- um 1470? MagdebSchSpr.(Friese) 89 Faksimile
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hette er ... N.P. ... gebeten yn sulchs frymargks loszusagen1477 FreibergBUrt. 330 Faksimile
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herczog K. ließ biten und begerth zu absolvierth und loßgesagt werden1499 Bellerode,BeitrSchlesRG. I 63
- 1503 Köln/Lasch,NdStB. 51 Faksimile
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V.T. hat vff eine vollemacht, die jme ... gegeben, ... vor gehegtem ding losgesaget1512 GörlitzRatsAnn. I/II 211 Faksimile
- 1513 Wutke,SchlesBergb. I 187 Faksimile
- 1535 PommVis. I 58
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daß in einem zweyseitigen vertrage die verbindlichkeit des einen theils aufhoͤre, sobald der andre sich von der seinigen lossaget1767 Sonnenfels,GesSchr. III 587
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kann ein koͤnig die krone nicht beibehalten, wenn er sich von jeder christlichen kirche losgesagt hat. einer solchen ... lossagung ist ... ein ... kirchenbann keineswegs gleichzusetzen1829 Mohl,WürtStR. I 153 Faksimile