lossen, v.
lossen, v.
von Personen
losmachen
im Handwerksrecht: die Gebühr für den Zunftbeitritt bezahlen
von Sachen, Rechten und Pflichten: auslösen, ablösen, lösen (II 2)
in ein Lehen nachfolgen
gegen Entgelt ein Nutzungsrecht erwerben
hier vermutlich: eine beglaubigte Abschrift von einer Akte anfertigen