Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Losteilung

Losteilung

, f.

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I Klagabweisung
  • 1464 LübUB. X 471
  • 1474 PössneckSchSpr. I 265
  • in burglichen und peinlichen sachen, es belange die verteilunge oder loeß tailunge, so sol ein richter sich im urteil noch den acten und hendlen ... halten
    1550 OlmützGO. 59
  • bleybet er [Kläger] ... außen, so folget dem beklagten eine endliche loßtheylunge ... mit erstattung der expens und gerichtskosten
    16. Jh. BreslStR. 60
II Ehescheidung
  • da ein kirchendiener ... vor endlicher lostheilunge der verlassenen person dieselbige zu einer andern ehe ... copuliren würde, soll derselbige von seinem ampte ... abgesezet ... werden
    1586 Harz/Sehling,EvKO. I 2 S. 208
unter Ausschluss der Schreibform(en):