Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Losteilung
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, f.
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zu
losteilen
I
Klagabweisung
- 1464 LübUB. X 471
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1474 PössneckSchSpr. I 265
- in burglichen und peinlichen sachen, es belange die verteilunge oder loeß tailunge, so sol ein richter sich im urteil noch den acten und hendlen ... halten1550 OlmützGO. 59Faksimile (ca. 141 KB)
- bleybet er [Kläger] ... außen, so folget dem beklagten eine endliche loßtheylunge ... mit erstattung der expens und gerichtskosten16. Jh. BreslStR. 60Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Ehescheidung
- da ein kirchendiener ... vor endlicher lostheilunge der verlassenen person dieselbige zu einer andern ehe ... copuliren würde, soll derselbige von seinem ampte ... abgesezet ... werden1586 Harz/Sehling,EvKO. I 2 S. 208Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
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