Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Losung
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lossterben
Lostag
losteidingen
losteilen
Losteilung
Lostinggeld
Losträger
Lostreiber
lostriftig
1Losung
2Losung
, f.
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I
die Handlung des Auslosens und Verlosens (Loswurf, Losziehung)
vgl.
Auslosung,
Erlosung,
Kabelung (I),
1Los (II),
2losen (I),
Losnehmung,
Loswerfen,
3Lot (III),
Lotung (I)
- oJ. AhdGl. I 518
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- sol mir ... ein tail [eines Weinbergs] geuallen vnd meinem pruder ... ain tail, welcher tail vnser igleichem mit lozz geuellet, wenne wir die miteinander loͤzzen, vnd sol auch dieselb lozzung geschehen acht tag vor sand Giligen tag1372 WienSchottenUB. 347Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- loßung oder loßwerffung. sortilegium oder zaubereyVoc. 1482 unter Lo.
- 1524 BachmannUB. 74
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- 1548 HohenzollJh. 19 (1959) 148
- losung gebrauchen in erwölung zu gaistlichem und weltlichem ampt1579 DWB. VI 1199
- 1738 Hayme 638
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- 1785 Fischer,KamPolR. II 295
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- wenn ein burger abstirbt, sollen die äcker dem flecken zufallen biß die loosung für die 6 jahr zu ent sindt und die nachkommente junge bürger müssen die losung auswarden1809 Bergdolt,BadAllmenden 208
- 1816 Händel,Wehrpflicht 83
- 1818 JbOldenb. 56, 1 (1957) 49
- alle drei jahre ... tritt ein theil der abgeordneten zu der zweiten kammer aus. um diesen aufeinander folgenden austritt zu ordnen, wird bei dem ersten landtage eine loosung vorgenommen1831 Sachsen/QStaatsR. 182
- AhdGl. II 695
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III 1
verabredetes und ausgegebenes Erkennungszeichen, Losungswort, Parole, Losungszeichen, Loszeichen (II), tw. übergehend zur Bed. ,Verabredung'
- alle nacht holet einer die losung, dem es befolhen was von den kriegsherrn1449/50 NürnbChr. II 325Faksimile - in Google Books
- ward under den selben klepperen bald ein punt, den sie nenten den pfawentrit, wann sie gaben an einander ein haimliche losung und zaichen mit etlichen tritten auf der gaßen1488 NürnbChr. III 133Faksimile - in Google Books
- es sol alle nacht ein jeglicher zeilfurer fur des obersten haubtmanns gezeldt komen vnnd sol die lossung ... fordernEnde 15. Jh. v.Seldeneck,Kriegsbuch 72
- die ... durch losunge bei im wurden funden15. Jh. Ernst S. 257
- welcher der losung vergessen, oder mit einer unrechten losung befunden wird, der soll ... an ehr, leib und leben gestrafft werden1570 RAbsch. III 337Faksimile (ca. 96 KB)
- wo sich ... einer, oder mehr in haͤusern aufhielten, der oder die naͤchtlicher weil einander abholeten, und gassaten giengen, oder andere vermuthliche losungen zusammen zu kommen haͤtten1587 Lünig,CJMilit. 706Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- losung ist ein besonder wort, etwan eines heyligen engels, thiers, landts oder sonst eines dings, so ihm der feldtherr jedern abendt erwehlet, auffschreibt in sein heymlich schreibtäffelein, damit nicht vielleicht ihm ein anders in sinn, und darauß viel unrahts käme1602 Kirchhof,MilitDisc. 130
- die allmendsgenossen ... sich einer gewissen loßung untereinander zue vergleichen, einander ... beyspringen ..., vor schaden und unglück zue warnen ..., damit ... [der] herrschaft ... kein schaden geschehe1687 SchriesheimW. 72
- wer dem feind die losung offenbahret, sol seines kopff verlustig seyn1689 HessSamml. III 337Faksimile (ca. 402 KB)
- welcher officirer und gemeiner mit dem feinde ... correspondiret, oder ihme die losung offenbahret, soll am leib und leben gemäß land-recht wie ein land-verräther gestraffet werden1690 CCPrut. III 79Faksimile - in Google Books
- 1738 Zedler XVIII 487
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III 2
Signal (durch Fahne, Feuer, Schuß) als Zeichen der Warnung, des Alarms oder des Beginns einer Aktion
III 3
Merkzeichen als Unterlage unter Feld- oder Grenzsteinen, Grenzzeuge
- 1777 Adelung III 261
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