Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): loszählen

loszählen

, v.

I jemand anderen oder (vereinzelt) sich selbst von etwas lösen, befreien

I 1 aus einem Abhängigkeitsverhältnis

I 1 a aus der Gefangenschaft
  • G.v.G. seines gefengnus loszzuzcelen 
    1510 GörlitzRatsAnn. I/II 24
  • so wir ihme geschrieben, dieselben [Gefangenen] loßzcuzcelen, hat ers nicht gethan
    1529 DobrilugkUB. 372 Anm.
  • dorauff alle gefangene ... losgezelet ... sein sollen
    1559 HMeißenUB. III 403
I 1 b aus dem Bann
  • 1737 Moser,StaatsR. I 287
  • loszehlung von bann geschahe mit diesen worten: du bist hiermit losgezehlet, und die sache ist dir vergeben
    1738 Zedler XVIII 486
I 1 c aus der Untertänigkeit oder Leibeigenschaft
  • wo ein Preuße von seiner herrschaft seines eigentums losgezelet und mit wissen ... seiner herrschaft in das Kölmische sich setzen ... würde, daß er sich auch der kölmischen freiheit ... zu genißen habe
    1577 QNPrivatR. II 1 S. 392
  • der könig von Ungern, dem sie zuvor alß einem erbherrn gehuldet, hette sie selber mit hand und mund loß gezehlet 
    um 1592 Wusterwitz 103
  • 1627 BöhmLO. S 9
  • 1753 Mader,ReichsrMag. IV 478
I 1 d im Handwerksrecht nach Ablauf der Lehrzeit aus dem Lehrvertrag
I 1 e aus einem Dienstverhältnis, insb. dem Militärdienst
I 2 aus der Ehe oder einem Verlöbnis
  • soll das klagende theil ... von dem treulosen verlaufenen theil absolviret und losgezählet ... werden
    1584 Preußen/Sehling,EvKO. IV 136
  • [Strafgefälle:] 15 fl. ... H.G. ... wegen E.R., das sie sich mit ... G. anderweit verlobet, ehe sie von ihrem ersten breutgam ... ordentlicher weyse loßgezehlet 
    um 1625 Schmidt,Fiskalat 189
I 3 von einer bestimmten Gerichtsbarkeit
  • privilegium, ... wodurch jener dieses unterthanen in actionibus civilibus von der gerichtsbarkeit der kayserlichen reichs-staͤdte losgezehlet 
    1777 HessSamml. III 39
I 4 von (insb. beschworenen) Verpflichtungen verschiedener Art
  • her scholtheisz, wir haben nuwe wassermeistere gekoren, ... bitthen ir wollet die zum ampt bestetigen, vnd vns der eyde loszzcelen 
    um 1500 ErfurtWasserO. 112
  • die diaken ... von irer administration einnam und ausgab durch die rat quitiret und losgezellet 
    1539 PommVis. I 299
  • 1605 QStBayreuth 210
  • es soll kein vormunde seinen mündling überrechen thun, vnd sich loßzehlen laßen, ohne vorwißen ... des ambts
    1641 MittSächsVk. 6 (1912/16) 224
  • 1721 Ludovici,LehnsProzeß3 137
  • es kan der kayserliche thron auch erlediget werden durch die absetzung eines kaysers, wann ... derselbige ... wegen uͤbel gefuͤhrter regierung, seiner wuͤrde verlustiget erklaͤrt und jedermann von dem ihme geleisteten eyd losgezaͤhlet wird
    1742 Moser,StaatsR. VII 72
  • 1769 Josephinismus III 186
  • uns dadurch von allen übernommenen pflichten gegen das deutsche reich losgezählt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene kaiserkrone ... niederlegen
    1806 QStaatsR. 21
  • BadLR. 1809 Satz 1210
I 5
von einer Klage
  • wuͤrde er [Kläger] aber nichts erweisen, so sol der beklagte absolvirt und loßgezehlet werden, ob er auch gleich nichts abfuͤhrete
    BöhmStR. 1614 B 37
  • personen, so ... zu vaͤtern unehelicher kinder angegeben werden, nachmals aber am ehrloͤbl. stadt- und ehegericht nicht von der paternitaͤt losgezehlet werden
    1715 Lahner,Samml. 662
  • 1742 Klingner I 644
II auf Willenserklärungen bezogen
  • eigenhändige privattestamente sind von allen förmlichkeiten losgezählt 
    1827 Rudhart,Finanzverw. 213
unter Ausschluss der Schreibform(en):