Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Loszählung
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, f.
zu
loszählen
I 1 a
aus der Untertänigkeit oder Leibeigenschaft
vgl.
loszählen (I 1 c)
- solche loßzehlung [von Untertanen durch einen Nichtberechtigten] sol keine krafft haben1627 CJBohem. V 2 S. 459Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- solche loszehlung nicht ohne besondere ursachen, noch gar zu haͤufig geschehe, sondern ... eine gewisse anzahl solcher leibeigenen beybehalten werden moͤge1753 Mader,ReichsrMag. IV 478Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
I 1 b
aus dem Bann
- loszehlung von bann geschahe mit diesen worten: du bist hiermit losgezehlet, und die sache ist dir vergeben1738 Zedler XVIII 486Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1742 Moser,StaatsR. VII 88
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I 1 c
vorzeitig aus der Unmündigkeit
- loszaͤhlung von der minderjaͤhrigkeit zum behuf ihrer heurathKurBadRegBl. 1 (1803) Nr. 5
- 1807 SammlBadStBl. II 512
I 1 d
aus der Schulpflicht
- 1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 296
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- die loszaͤhlung [von der Sonntagsschule] geschieht nach dem ermessen des pfarrers uͤber die erlangte wissenschaft eines subjects1806 Roman,BadKirchR. 154Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
I 1 e
im Handwerksrecht nach Ablauf der Lehrzeit aus dem Lehrvertrag
vgl.
loszählen (I 1 d)
- bey ... loßzehlungen der lehrjungen ... großer ueberfluß gebrauchet wird1652 Reyscher,Ges. XIII 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mißbraͤuche bey loszaͤhlung der jungen1654 Moser,StaatsR. 32 S. 141Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1669 Wissell,Hdw. II 163
I 1 f
aus einem Dienstverhältnis, insb. dem Militärdienst
vgl.
loszählen (I 1 e)
- ich umb loßzehlung meines dienstes ... angehalten haben solle1605 ActaBrandenb. I 504
- 1804 BadKantonRegl. 11
I 2
aus der Ehe oder einem Verlöbnis
vgl.
loszählen (I 2)
- wo ... in dreien jaren ... keine besserung [der Gesundheit] erfolget, und das ander theil sich hoch beschweret findet, kan dem gesunden teil eine andere ehe, und derhalben die losszelunge von der undüchtigen person mit rechte nicht verweigert werden1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 443Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- loszehlung von vorgegangenen versprechungen und verloͤbnissen1658 AltenburgSamml. I 13Faksimile - in Google Books
- die gaͤnzliche loszaͤhlung von dem ehebande oder nur eine scheidung zu tisch und bett1797 BadKirchInstr. 144
I 3
von Verpflichtungen verschiedener Art
vgl.
loszählen (I 4)
- loßzelunge der ritterschaft pflicht und anweisunge uff den vahl der niht haltunge1560 ArchSächsG. 3 (1865) 148
- 1583 Lünig,CJFeud. II 341
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- die loßzehlung der bißherigen gesamten pflicht1657 Sachsen/Moser,RStändeLand. 629Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1747 Moser,KreisAbsch. I 189 Marg.
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- eine loszaͤhlung von der gesetzlichen vorschrift1802 v.Berg,PolR. I 395Faksimile - in Google Books
- BadLR. 1809 Satz 209
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I 4 b
von einer Klage vor Gericht
vgl.
loszählen (I 5)
- ein gerichtliche loßzehlung1710 VerordnAnhDessau I 13Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine vortheilhaftere art der loszaͤhlung, z..b. schuldlosigkeit1812 SammlBadStBl. I 1388
II
Freigabe von Sachen, hier: eines Territoriums
- die wuͤrckliche loßzehlung, abtretung, tradition und ubergabe vielbesagtes marggrafthums1636 Schrötter,ÖStaatsr. II 337