Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Loszeichen
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Loszeichen
, n.
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I 2
wie 2Losung (III 3), Merkzeichen unter einem Grenzstein, Grenzzeuge
bdv.:
Merkzeichen (IV)
- 1571 SolmsLR. Tit. 30
- es werden ... inwendig etliche steinlen beygelegt, welche man zeugen, geheimnuß, merkzeichen, loß-zeichen oder jungen, item beleg, gemerk, beylagen nennet1723 Beck,Gränzen 34
- los-zeichen, die mark-losung, was man unter die mark-steine legt1741 Frisch I 623Faksimile - in Google Books
- werden diejenigen koͤrper, welche zum merkmahle mit unter die mark- und graͤnzsteine gelegt werden, haͤufig loszeichen, die losung und marklosung oder graͤnzlosung genannt; andere nennen diese koͤrper, welche aus kleinen steinen, kohlen, eyerschalen etc. bestehen, zeugen1801 Krünitz,Enzykl. 80 S. 728
II
verabredetes Alarm- oder Erkennungszeichen, Parole, 2Losung (III 1 u. 2)
vgl.
1Los (V),
Losungszeichen
- 1562 uö. DWB. VI 1204
- die kreyschüz, loß- oder feürzaichen1621 ArchVorarlb. NF. 1 (1917) 11
- 1647 Stolz,WehrverfTirol 229
- seynd gewisse los- und warnungs-zeichen verordnet, worunter, neben andren, auch das khreutt- oder creutz-feuer begriffen1689 Valvasor,Krain I 172Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- 1690 GasterLsch. 151
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"