Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Loszettel
Artikel davor:
Loswerfen
Loswerfung
Loswiese
loswirken
Loswurf
loszahlen
loszählen
Loszählung
Loszeichen
Loszeit
Loszettel
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
bei einer Verlosung zu ziehender gekennzeichneter Gegenstand
vgl.
3Lot (I 1),
Lotzettel
zu
1Los (I)
II 1
über durch Losentscheid zu verteilendes oder verteiltes Erbe
- die erben drey ... loszettel vorgeleget u. sich ... erkläret, dass sie damit wohl content1656 SchwäbWB. VI Nachtr. 2488Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1738 Hayme 638
Faksimile - in Google Books
- 1750 ThürWB. IV 331
II 2
für die obrigkeitliche Zuteilung einer Sache
- 1549 RhW. II 1 S. 121 [Holzanteil]
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- loos- und vertheilungszeddel1742 Heinemann,StatRErfurt 349Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II 3
für den Termin einer festgelegten Reihenfolge (hier beim Brauen)
- seind um die girstenbir tage zu breien die loszzedel auf die heuser auf dem rathhause ausgetailet worden1580 TrautenauChr. 250