Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Loszettel

Loszettel

, m.

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I bei einer Verlosung zu ziehender gekennzeichneter Gegenstand
II amtlicher Anteils- oder Berechtigungsschein
vgl. Lußzettel

II 1 über durch Losentscheid zu verteilendes oder verteiltes Erbe
II 2 für die obrigkeitliche Zuteilung einer Sache
  • 1549 RhW. II 1 S. 121 [Holzanteil]
  • loos- und vertheilungszeddel 
    1742 Heinemann,StatRErfurt 349
II 3 für den Termin einer festgelegten Reihenfolge (hier beim Brauen)
  • seind um die girstenbir tage zu breien die loszzedel auf die heuser auf dem rathhause ausgetailet worden
    1580 TrautenauChr. 250