Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lügenhaft

lügenhaft

, Adjektiv, Adverb

zu Lüge

I betrügerisch, unehrlich, verlogen
II jem. lügenhaft strafen: wie lügenstrafen (I) 
  • wann ... einer vor dem versammleten ... handwerk ... einen lugenhaft strafte, der soll nach gelegenheit ... des verbrechens ... gestraft werden
    1618 Weisser,RHandw. 461