Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lügenhaft
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Lüge
lüge
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Lüge(n)brief
Lügenbuße
Lüg(en)frevel
Lüg(en)geld
lügenhaft
, Adjektiv, Adverb
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zu
Lüge
I
betrügerisch, unehrlich, verlogen
- 10. Jh. AhdGl. I 226, 15
Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 1651 BernStR. VI 1 S. 686
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
jem. lügenhaft strafen: wie lügenstrafen (I)
- wann ... einer vor dem versammleten ... handwerk ... einen lugenhaft strafte, der soll nach gelegenheit ... des verbrechens ... gestraft werden1618 Weisser,RHandw. 461Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)