lüg(en)strafen, Verb u. substantivierter Infinitiv

seit dem Spätmittelhochdeutsch belegt, Zusammenrückung aus (einer) Lüge(n) strafen; die neuhochdeutsche Bed. II ist in Rechtstexten nicht belegt
I jemanden einer Lüge oder sonstigen ehrenrührigen Handlung bezichtigen
II jemanden einer Lüge überführen
  • loghenstroopen, loghenstraffen. arguere sive insimulare mendacij
    1632 Kilian
  • jemanden lügen strafen ... ihn einer lüge beschuldigen oder überführen
    1777 Adelung III 279 Faksimile