Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lügenteiding
Artikel davor:
Lügenbuße
Lüg(en)frevel
Lüg(en)geld
lügenhaft
lügenhaftig
lügenhaftiglich
Lügenstrafe
lüg(en)strafen
Lügenstrafung
(lüge(n)straufen)
Lügenteiding
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Gericht über kleinere Vergehen
vgl.
Lügeinung
- zu erhaltung schuldigs gehorsambs, zucht vnd erbarkeit die luͤgen vnd freveltheidungen ... uͤber jahr nicht anstehn ... lassen1599 OPfalzLO. 184Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
Artikel danach:
lügentlich
Lügenzahl
(Lügenzähler)
(lügenzählig)
Luger
Lüger
Lügezunge
Lügner
Lügung