Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lukas
Lukas
, Femininum?
aus der litauischen Bez. für den Evangelisten, vgl. Frischbier II 40 u. A. Kurschat, Litauisch-dt. WB. II (1970) 1344, ferner PreußWB.2 III 1018 s.v. Lukasch (m.)
Klotz als Unterlage für den Delinquenten bei der Prügelstrafe, auch die Strafe selbst
Klotz als Unterlage für den Delinquenten bei der Prügelstrafe, auch die Strafe selbst
- damit sie [Wahrsager u. Zigeuner] von anfang zum wenigsten mit dem gefaͤngnuß und der lukasse ... gestraffet ... werden1638 CCPrut. I 72Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- 1785 Hennig,PreußWB. 149
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