Lustpfennig, m.
Lustpfennig, m.
Taschengeld einer unverheirateten Prinzessin zur Bestreitung standesgemäßer Nebenausgaben
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der regierende hertzog, vnsern ... toͤchtern ein jaͤrlich ergiebiges stuckh, alß einen ehr: vnd lustpfenning anschaffe, vnd auß der cammer verfolgen laße1664 Reyscher,Ges. II 412 [ebd. 413] Faksimile