Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Maatschaft

1Maatschaft

, f., mnl. auch n.
I Vereinigung von Personen zu einem bestimmten Zweck und damit Verbundenes
  • 1 rechtlich nicht besonders ausgezeichnet
  • 2 Haus- u. Tischgenossenschaft von Kaufleuten in der Fremde
  • 3 Trinkgelage, tw. mit zusätzlicher Metonymie auf Gesellschaft: Trinkstubengesellschaft
  • 4 insbesondere im Wirtschaftsleben: Zusammenschluß mehrerer Personen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges, Gesellschaft (IV 3), wobei volle Maatschaft das Recht der Gesellschafter auf einen gleichen Anteil an Gewinn und Verlust bezeichnet
  • 5 die Vermögensgemeinschaft im Ehegüterrecht
  • 6 Versammlung von Mitgliedern eines geistlichen Gerichts; Kapitel (III 1) 
  • 7 hierher? Bedeutung?
II Bezeichnung für unselbständige Personengruppen
  • 1 Arbeitstrupp eines Handwerkers
  • 2 Schiffsmannschaft
  • 3 Gefolgschaft eines Herrn
III Gesellschaft, Umgang
IV metonymisch zu 1Maatschaft (I) 
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