Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Maatschaft
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Lysu
M
Maasgeld
Maasgraf
Maasschau
Maat
Maaten
Maatenscheidung
Maatingsding
Maatingsleute
1Maatschaft
, f., mnl. auch n.I Vereinigung von Personen zu einem bestimmten Zweck und damit Verbundenes
- 1 rechtlich nicht besonders ausgezeichnet
- 2 Haus- u. Tischgenossenschaft von Kaufleuten in der Fremde
- 3 Trinkgelage, tw. mit zusätzlicher Metonymie auf Gesellschaft: Trinkstubengesellschaft
- 4 insbesondere im Wirtschaftsleben: Zusammenschluß mehrerer Personen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges, Gesellschaft (IV 3), wobei volle Maatschaft das Recht der Gesellschafter auf einen gleichen Anteil an Gewinn und Verlust bezeichnet
- 5 die Vermögensgemeinschaft im Ehegüterrecht
- 6 Versammlung von Mitgliedern eines geistlichen Gerichts; Kapitel (III 1)
- 7 hierher? Bedeutung?
II Bezeichnung für unselbständige Personengruppen
III Gesellschaft, Umgang
IV metonymisch zu 1Maatschaft (I)
- 1 Haus einer 1Maatschaft (II), teilweise von dieser schwer zu trennen
- 2 die Maatschaft rechnen die gemeinsamen Ausgaben einer 1Maatschaft (II) abrechnen