Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Machsmann

Machsmann

, m.

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im Niederländischen Vermittler bei Eheschließungen, (teilweise aus der Verwandtschaft stammend) und Zeuge beim Ehevertrag
Sachhinweis: Doornkaat-Koolman II 565
unter Ausschluss der Schreibform(en):