Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Machtgeld

Machtgeld

, n.

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vom Prozeßbevollmächtigten an den Gerichtsprokurator zu entrichtende Gebühr
  • dem geschwornen gerichts-procurator, welcher den machtman bey gerichten andingen sol, das gebuhrliche vnd bey gerichten geordnete machtgeldt von iar zu iar, so lange der handel bey recht schwebet, erleget werde
    1591 Haltaus 1286
  • 1793 Lang,Steuerverf. 178