Machtvollkommenheit, Machtsvollkommenheit, f.

Bestw. auch im Plural mächte-
I die Summe, der Inbegriff der herrscherlichen, staatlichen Rechte, überwiegend bei der Verleihung oder Bestätigung von Rechten zur Kennzeichnung der herrscherlichen Rechtsstellung gebraucht
II sonstige Entscheidungsgewalt
  • C.B. erklaͤrte aus eigener machtvollkommenheit im jahre 1678 die erste ehe ex capite malitiosae desertionis fuͤr ungiltig
    1806 Vahlkampf,Miszellen II 427 Faksimile
III päpstliche, bischöfliche Gewalt innerhalb der römisch-katholischen Kirche