Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Machung

Machung

, f.
I Herstellung
II die Zeugung von Kindern
  • 1 die Abmachung, Vereinbarung, Festsetzung, Beschließung von rechtserheblichen Regelungen, mittelniederländisch insbesondere die Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis
  • 2 von Personen: Einsetzung in eine Rechtsstellung, Wahl