Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mächtigen
Artikel davor:
Machtgeld
1Machthabe
2Machthabe
(Machthabende)
Machthaber
machthabig
Machthalter
mächtig
(Mächtigbrief)
Mächtige
I bevollmächtigen, ermächtigen
II reflexiv, eine Rechts-, Vertretungsmacht beanspruchen und ausüben, häufig bei Fehlen der tatsächlichen Bevollmächtigung in der Erwartung der nachträglichen Genehmigung durch den Vertretenen; dadurch übergehend zu: "sich verbürgen"
IV reflexiv, sich einer Sache oder Person bemächtigen, in Besitz nehmen, gefangen nehmen
V übereignen, zuweisen