Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mägdelehen

Mägdelehen

, n.

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ursprünglich nur in weiblicher Linie vererbliches Lehen
  • wihr wolten ihme vnd seinen leibeßerben sein gutt ... zu knecht- vnd mägde-lehen genediglich lehnen
    1617 StArchBresl.
unter Ausschluss der Schreibform(en):