Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mälzer

Mälzer

, m.

auch ohne Umlaut
Berufsbezeichnung für den Malzbereiter, der manchmal mit dem Brauer oder Brauknecht identisch ist, meist in einer Zunft mit den Brauern, vgl. Volckmann,AlteGewerbe 40
vgl. Mulzer (I)
unter Ausschluss der Schreibform(en):