Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mänteln

mänteln

, Verb

geringwertiges Erz unter dem höherwertigen betrügerisch verbergen
  • es soll ... keiner sein haufen erz menteln, also dass das geringe oder böse erz ... unten und das gute oben [sei]
    1509 Wutke,SchlesBergb. I 169
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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