(Mahalareda)
(Mahalareda)
zu
1Mahl (I),
1Mahl (II)
"Gesamtheit der Dinge, die zum leiblichen Leben nötig sind" DWB. VIII 157; durch Ausfall des -h- und Anlehnung an lateinisch hereditas umgedeutet zu malahereda; "Aussteuer, die ein Vater seiner Tochter aus freien Stücken bestellen konnte, ohne daß sie der Nächstverwandte im Erbfall an sich ziehen durfte" HRG.¹ III 152
Sachhinweis: u. Etymologie R. Schmidt-Wiegand, Die volkssprachign Wörter der Leges barbarorum, in: Frühmittelalterliche Studien 13 (1979) 75f.