Suche nach mahl* im Index Wortartikel
82 Treffer
(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)
1Mahl
, n.II Rede, Übereinkunft
III wohl aus 1Mahl (II) entwickelt: Rechtsweisung, Recht
IV Gerichtsgefälle?, Abgabe
2Mahl
, n.I Mahlzeit, Essen; häufig als Teil der Besoldung oder Entlohnung (zB. für Amtsträger bei auswärtiger Tätigkeit oder für Frondienst Leistende), auch als Anerkenntnis eines Herrschaftsverhältnisses (teilweise durch den 1Mahlpfennig (I) abgelöst) oder als geschuldete Pflicht bei der Aufnahme in eine Gemeinschaft (hier häufig wegen Mißbrauchs untersagt); die formelhafte Wendung Mahl und Futter, Nagel und Eisen bezeichnet die Gesamtheit der Lebenshaltungs- und Reisekosten bei einer dienstlichen Reise; im Beleg von 1474 wird eine Mahlzeit Brot als ungefähres Zeit- und Entfernungsmaß für die Zumutbarkeit einer Reise angesehen
II "Flächenmass von 250-400 Quadratklftrn oder 1/3-1/2 Jucharten, je nachdem es sich auf Weinberge oder Äcker bezieht" (urspr. so viel Ackerland, wie man zwischen zwei Hauptmahlzeiten (in 3-4 Stunden) umackern kann), SchweizId. IV 155f., VorarlbWB. II 341, ZFerd.3 36 (1892) 438
3Mahl
, m. (u. Femininum?), Mähl, m. (u. Femininum?)Mahlbauer
, m.Mahlbote
, m.Mahlbrief
, m., Mählbrief, m.Mahlbuch
, n.Rechtsangelegenheit, die einer schnellen gerichtlichen. Entscheidung bedarf
Mahlding
, n.mahldingen
, v.Mahleiche
, f.1mahlen
, v.I nur ahd. und mhd.: zur Rechenschaft ziehen, vor Gericht laden, anklagen, gerichtlich befragen
II nur altenglisch: in einer Versammlung reden, sprechen
III nur frühneuniederländisch, etymologisch hierher?; als jüngster Sohn oder Tochter die Madelstätte (I) als Erbteil an sich ziehen
2mahlen
, v.I häufig als Gegenstand rechtlicher Reglementierung
II in besonderen Wendungen
- 1 rechtsformelhaft: noch meten noch malen in Vbdg. mit weiteren Paarformeln (hausen u. hofen usw.): "jemandem, der aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen ist, darf kein Korn zugemessen oder ausgemahlen werden, er darf keine Unterstützung erhalten"
- 2 wer zuerst kommt, mahlt zuerst, "das Recht des früher Gekommenen hat Vorrang"
Mahler
, m.Mahlerbe
, m.Mahlerlohn
, m. u. n.Mahlfingerlein
, n., Mählfingerlein, n.mahlfrei
, adj. u. adv.I frei von Abgaben an die Herrschaft für das Mahlen in einer Mühle
II frei vom Mahlzwang bzw. frei von Einschränkungen des Mahlrechts
(Mahlfriede)
, n.Mahlgast
, m.Mahlgastung
, f.1Mahlgeld
, n.I Gebühr für das Mahlen des Getreides
III Getreidesteuer
- 1 reichsstädtischer Ein- u. Ausfuhrzoll auf Getreide(produkte), nur belegt für Frankfurt/Main, Friedberg u. Aachen
- 2 Steuer auf Getreide, das zum Bierbrauen verwendet wird
- 3 insb. auf dem Land jährlich pro Kopf erhobene pauschale Verbrauchsabgabe auf Getreide
2Mahlgeld
, n.Mahlgeldzoll
, m.Mahlgenosse
, m., Mahlsgenosse, m.Mahlgericht
, n.Mahlgroschen
, m.(Mahlgut)
, n.Mahlhaus
, n.Mahlherr
, m.(Mahlheuer)
, f.Mahlkind
, n.Mahlkost
, f.Mahlkunde
, m.Mahllohn
, n., auch m.?I Entgelt für das Mahlen von Getreide, 1Mahlgeld (I)
I nur in lateinischen Urkunden des altsächsischen Sprachgebiets: Bezeichnung für den schutzhörigen Freien, der Kirchenland in Leihe hat und der Gerichtsbarkeit eines kirchlichen Herrn untersteht (im Gegensatz zum Freien, der der Gerichtsbarkeit eines weltlichen Herrn untersteht)
II wie Markgenosse
III geschworener Beisitzer eines Markgerichts in Westfalen; auch Aufseher einer Mark, Exekutivorgan des Holzgerichts
2Mahlmann
, m., Mahlleute, pl.Mahlmeister
, m.Mahlmetze
, f.I eine Metze Getreide von jedem Scheffel als Entgelt für das Mahlen, auch umgewandelt in eine Geldleistung
II Verbrauchssteuer auf Getreide, die beim Mahlen in der Mühle erhoben wird
III geeichtes Meßgefäß zur Bestimmung der Mahlmetze (I)
Mahlmühle
, f.(Mahlnosse)
, m.Mahlnutzung
, f.Mahlordnung
, f.Mahlpacht
, f.1Mahlpfennig
, m.I Geldablösung für das dem Gericht an Gerichtstagen durch die Gerichtsuntertanen bereitzustellende 2Mahl (I)
II Geldablösung für den Leitkauf (I 1 a)
2Mahlpfennig
, m.mahlpflichtig
, adj.Mahlplatz
, f. [!]1Mahlrecht
, n.2Mahlrecht
, n.Mahlring
, m., Mählring, m.II Ring als Investitursymbol
(Mahlschaden)
, f.-- mit Mahlschaden verfolgen einen Rechtsstreit vor ein kurzfristig einberufenes Gericht bringen, um größeren Schaden zu vermeiden
1(Mahlschaft)
, f.I wie 1Mark (I 1); Gebiet eines bäuerlichen Verbandes mit gemeinschaftlichen Nutzungsrechten der Mahlleute (II) und Malen an Wald und Weide; ebenso der Verband selbst
II die Mitgliedschaft in der 1Mahlschaft (I) und das damit verbundene Nutzungsrecht an der 1Mark (I 1)
2Mahlschaft
, f., Mählschaft, f.I Ehe
II eherechtliche Vereinbarung, Ehevertrag
Mahlschatz
, m.I Gabe an die Braut oder gegenseitiges Verlobungsgeschenk der Brautleute, urspr. Pfand für die Einhaltung des Eheversprechens, dessen Annahme Zeichen des Einverständnisses ist
II seltener: Mitgift (I)
III von Mahlschatz (I) übertragen: Handänderungsgebühr beim Amtswechsel
mahlschatzen
, VerbMahlscheffel
, m.Mahlschilling
, m.ursprünglich Abgabe an den Gerichtsherrn, in Westfalen Bezeichnung für die 1Bede (I 2)
Mahlstand
, m.Mahlstatt
, f., Mahlstätte, f.I Versammlungsort, Gerichtsstätte, entweder an fest bestimmtem (gelegene, gewöhnliche, gleiche Mahlstatt) oder im Schiedsverfahren von Fall zu Fall vereinbartem Ort
II Richtstätte
III Gericht, Versammlung, offen zu Mahlstatt (I)
IV ursprünglich ein Rechtsbezirk, dem jemand angehört, Kirchspiel, dann Wohnort, Wohnsitz, Wohnung
V Ortschaft, in der ein Gericht seinen Sitz hat
VI von der ursprünglichen Bedeutung "Ort des Zusammentreffens" hin zu: militärischer Sammelplatz, Kampfstätte, Schlachtfeld
VII Ort, an dem eine Leistung erbracht werden muß, Erfüllungsort
VIII in der Verbindung mit Stunde, Tag, Zeit uä. formelhaft für "Ort und Zeit"
Mahlsteuer
, f.obrigkeitliche Regelung der Entrichtung der Mahlsteuer
1Mahltag
, m.2Mahltag
, m.Mahlung
, f., Mählung, f.Waagemeister in einem städtischen Getreidespeicher
Mahlweg
, m.Mahlwerk
, n.I was gemahlen werden kann, hier: Getreide
III die technische Einrichtung einer Mühle, die obrigkeitlicher Aufsicht unterliegt
Mahlwortzeichen
, n.Mahlzeichen
, n.Mahlzeit
, f.Mahlzettel
, m.Mahlziese
, f.Mahlziesegefälle
, n.wie Mahlziesegefälle