Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahlmetze
Artikel davor:
Mahlhaus
Mahlherr
(Mahlheuer)
Mahlkind
Mahlkost
Mahlkunde
Mahllohn
1Mahlmann
2Mahlmann
Mahlmeister
Mahlmetze
, f.
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I
eine Metze Getreide von jedem Scheffel als Entgelt für das Mahlen, auch umgewandelt in eine Geldleistung
- 1643 ProtBrandenbGehR. II 131
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- sol hinfuͤro der muͤllenmeister ... nicht befuget seyn, ein mehres von jedem scheffel maltze ... als zweene pfennige mahlgeld, ... nebst der ordentlichen mahl-metzen zu fordern1667 CCMarch. IV 4 Sp. 94Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- von dem verschrotenen malze soll dem muͤller die mahl-metze nicht in natura gegeben, sondern dieselbe mit gelde ... bezahlet [werden]1699 BrschwWolfenbPromt. II 443Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- 1714 CCMarch. IV 4 Sp. 167
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- 1771 CSax. I 997
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- 1785 Fischer,KamPolR. III 56
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- 1786 VerordnAnhDessau II 9
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- die mahlmetze, nehmlich die sechszehnte metze von dem konsumtionsgetreide derjenigen personen, welche zur muͤhle pflichtig sind ..., nach dem anschlagspreise jedes orts, zu gelde gerechnet1806 v.Berg,PolR. V 611Faksimile - in Google Books
II
Verbrauchssteuer auf Getreide, die beim Mahlen in der Mühle erhoben wird
vgl.
Kriegsmetze
- 1718 CCMarch. IV 4 Sp. 178
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- 1801 Krünitz,Enzykl. 82 S. 732
III
geeichtes Meßgefäß zur Bestimmung der Mahlmetze (I)
- es soll auch der rath haben eigen kornn gemesz ... es weren metzen, halbe metzen, virtel oder moelmetzen1543 ArnstadtStR. 50Faksimile (ca. 59 KB)
- zu verhuͤtung aller bevortheilung mit den uͤbergrossen mahl-metzen soll auf jeder mahlmuͤhle in hiesigen landen eine kupferne mit einem stempel bezeichnete metze ... vorhanden seyn1747 BrschwWolfenbPromt. II 444Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- 1830 GesAnhBernb. III 702
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