Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Mahlrecht
Artikel davor:
Mahlmühle
(Mahlnosse)
Mahlnutzung
Mahlordnung
Mahlpacht
1Mahlpfennig
2Mahlpfennig
mahlpflichtig
Mahlplatz
1Mahlrecht
2Mahlrecht
, n.
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Recht des Grundherrn, während der Jagd durch die Untertanen verpflegt zu werden
zu
2Mahl (I)
- 1434 Lonhard,Blaubeuren 110 Anm. 20 [urk.?]