Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Mahlschaden)
Artikel davor:
Mahlnutzung
Mahlordnung
Mahlpacht
1Mahlpfennig
2Mahlpfennig
mahlpflichtig
Mahlplatz
1Mahlrecht
2Mahlrecht
Mahlring
(Mahlschaden)
, f.-- mit Mahlschaden verfolgen einen Rechtsstreit vor ein kurzfristig einberufenes Gericht bringen, um größeren Schaden zu vermeiden