Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Mahlschaden)

Schaden, der entsteht, wenn über eine eilbedürftige Angelegenheit nicht unverzüglich gerichtlich entschieden wird
-- mit Mahlschaden verfolgen einen Rechtsstreit vor ein kurzfristig einberufenes Gericht bringen, um größeren Schaden zu vermeiden