Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahlziese
Artikel davor:
1Mahltag
2Mahltag
Mahlung
(Mahlwaagmeister)
Mahlweg
Mahlwerk
Mahlwortzeichen
Mahlzeichen
Mahlzeit
Mahlzettel
Mahlziese
, f.
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Verbrauchssteuer auf Getreide, Mahlsteuer
- vber die schoͤsse vnd andere steuren eine kornsteuer vnd malzeise von jhrer burgerschafft vnd einwonern sol gegeben ... werden, also das von allem korn, das ... gemahlen oder geschrotten wird, ... von einem scheffel ein silbern groschen zur malzeise sol gegeben werden1572 CCMarch. IV 4 Sp. 29Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- alle vnd jede sollen von einem jeden scheffel, den sie mahlen oder schroten lassen, einen reichsgroschen zur mahlziesen stewren1618 CCMarch. IV 4 Sp. 57Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1624 CCMarch. VI 1 Sp. 333
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- 1640 ProtBrandenbGehR. I 7
- 1785 Fischer,KamPolR. III 347
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