Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahlzins
Artikel davor:
Mahlwortzeichen
Mahlzeichen
Mahlzeit
Mahlzettel
Mahlziese
Mahlziesegefälle
Mahlziesekontribution
Mahlzieseordnung
Mahlziesezeichen
Mahlziesezettel
Mahlzins
, m.
ursprünglich Abgabe von dem in der Mühle gemahlenen Getreide, die sich zur allgemeinen Verbrauchssteuer auf Getreide entwickelt
vgl.
Mahlsteuer
- 1443 NMittThürSächs. 12 (1869) 462
- 1575 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 183
Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sollen die scharfrichter und abdecker ... von ... contribution, anlagen und andern oneribus publicis, auch der mahlzinse ferner befreyt bleiben1772 WestpreußPR. II 136Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK