Mahlzins, m.
Mahlzins, m.
ursprünglich Abgabe von dem in der Mühle gemahlenen Getreide, die sich zur allgemeinen Verbrauchssteuer auf Getreide entwickelt
vgl.
Mahlsteuer
- 1443 NMittThürSächs. 12 (1869) 462
- 1575 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 183 Faksimile
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sollen die scharfrichter und abdecker ... von ... contribution, anlagen und andern oneribus publicis, auch der mahlzinse ferner befreyt bleiben1772 WestpreußPR. II 136 Faksimile