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Mahnung

, f.
I Aufforderung, Ermahnung, Einforderung
  • 1 Aufforderung eines Rechtsinhabers (auch im gerichtl. Verfahren) an den Schuldner oder sonstwie Verpflichteten, seine Leistung zu erbringen; an jemandes Mahnung stehen ,verpflichtet sein, auf Aufforderung hin Hilfe zu leisten', jemand in Mahnung halten ,jemand mit Rechtsmitteln verfolgen', aus der Mahnung sein ,von der angemahnten Verpflichtung frei sein'
  • 2 Aufforderung, zu einem Gerichts- oder Versammlungstermin zu erscheinen, sich an einem Ort einzufinden, um das Einlager (I) zu leisten
  • 3 im Gericht: Zeugen-, Schöffenmahnung; aus der Mahnung kommen "ein Rechtserkenntnis abgeben"
II besondere Bedeutungen
  • 1 Amts- u. Gerichtsbezirk eines Vogtes; metonymisch dazu: die dort wohnenden Menschen
  • 2 zeitlich begrenzte Geschäftsführung über ein Dorf, das drei Städten gemeinsam verpfändet ist
  • 3 Anspruch, der aus einer Mahnung (I 1) erwächst, metonymisch dazu: Schuldschein über diesen Anspruch
  • 4 Gefangenschaft
  • 5 die auf Grund einer Mahnung (I 2) stattfindende (Städte-, Bundes-)Versammlung
  • 6 Geldbuße
Buße für das Nichterscheinen bei einem Gerichtstermin
wie Mahnbrief (I) 
förmliche Erinnerung an eine geschuldete Leistung, schriftliche Mahnung (I 1) 
Stadt, bei der die Mahnung (II 2) liegt
Versammlungstag des Schwäbischen Bundes