Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahnungsschreiben
Artikel davor:
(Mahnherr)
Mahnnis
(Mahnpfennig)
Mahnregister
Mahnschreiben
Mahntag
(Mahntagschuld)
Mahnung
Mahnungsbrief
(Mahnungbuße)
Mahnungsschreiben
, n.
förmliche Erinnerung an eine geschuldete Leistung, schriftliche Mahnung (I 1)
- ew. gnaden ... mahnungs-schreiben . .., woraus ich verstanden, welcher gestalt wir ... ermahnet werden, ew. gnaden ... vf eraignetenn notfall ... mit ... ruͤstung zuzuziehen1621 Hanßelmann,LHoheitHohenl. Beil. 182
- 1653 SchweizId. IX 1529
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- 1769 Cramer,Neb. 91 S. 153
Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
Artikel danach:
Mahnungsstadt
Mahnungtag
Mahnzettel
Mähpfennig
Mähre
Mährecht
Mährengeheier
Mährensohn
Mähtag