Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahnungsschreiben

Mahnungsschreiben

, n.

förmliche Erinnerung an eine geschuldete Leistung, schriftliche Mahnung (I 1) 
  • ew. gnaden ... mahnungs-schreiben . .., woraus ich verstanden, welcher gestalt wir ... ermahnet werden, ew. gnaden ... vf eraignetenn notfall ... mit ... ruͤstung zuzuziehen
    1621 Hanßelmann,LHoheitHohenl. Beil. 182
  • 1653 SchweizId. IX 1529
  • 1769 Cramer,Neb. 91 S. 153