Maigericht, Maiengericht, n.

I regelmäßig im Frühsommer (Mai) stattfindende Gerichts- u. Gemeindeversammlung
II Versammlung der Rheingenossenschaft
  • das mayengericht vnserer herrschaft Rh. gehörig
    1587 Vetter,ORhein 33
  • ist denen schiffleuthen und fischeren vorgeschrieben, daß sie ... alle zwei jahre ... das ... mayen-gericht abhalten, die ... frevel untersuchen, ... die uebertretern ... zur verantwortung ziehen ... sollen
    1767 Vetter,ORhein 42
  • 1808 Vetter,ORhein 45