Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maienlandsgemeindeerkenntnis

Maienlandsgemeindeerkenntnis

, f.

was an einer Maienlandsgemeinde beschlossen und verkündet wird
  • nachgesetzte meyenlandtßgemeindts-erkhandtnuß krafft einer meyenlandtßgemeindt ergangen den 17ten juny a.o 1676 haben vnsere gnedige herren ein geseßner landtrath ... hier einzuosetzen befohlen
    1684 SchwyzLB. 148